Repräsentative Demokratie ohne Parteien

– wie wäre das möglich?


Es handelt sich um einen Auszug (Seiten 161-170) aus meinem 2015 erschienenen Buch Klasse Verantwortung (siehe www.klasseverantwortung.de)

I. Sachzwänge führen zu Parteien, diese werden aber zur Zwangsjacke

Die repräsentative Demokratie ist wohl die einzige Grundform einer Demokratie, die in der Massengesellschaft praktisch denkbar ist. Die Komplexität der erforderlichen Entscheidungen lässt eine andere Gestaltung kaum zu, wenn auch eine direkte Komponente in der Form von gelegentlichen Volksentscheiden nach Schweizer Vorbild auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen mag. Nichtsdestoweniger stecken unsere Demokratien einhellig seit längerem und überall in der Krise, ihre Glaubwürdigkeit ist angegriffen, und unabhängig von der Person werden ihre Vertreter eher geduldet als respektiert.
Das Malheur hat aber womöglich eine andere Wurzel und Heilung als gemeinhin gedacht. Denn wir verbinden mit der repräsentativen Demokratie immer gleich die Vorherrschaft der politischen Parteien, seien es wenige oder viele. Und genau hier setzt die konstruktive Kritik dieser Ausführungen an. Die allseits beschworene und beklagte Verdrossenheit hat demnach ihre Ursache nicht darin, dass die Parteien, die wir gerade haben, besonders schlimm wären und wir andere – natürlich dann bessere – Parteien nötig hätten, sondern darin, dass unsere Demokratien überhaupt in der Zwangsjacke der Parteien stecken.
Diese müssen nämlich Programme und Standpunkte zu verschiedenen Bereichen bündeln, um dann für sie als Paket zu werben. Auf die Zusammensetzung des Pakets hat man sogar als Parteimitglied wenig Einfluss und als Normalbürger erst recht keine Handhabe. Wer zum Beispiel die Verkehrspolitik einer Partei unterstützen will, muss deren Bildungspolitik in Kauf nehmen; wer deren Verteidigungsstrategie befürwortet, muss – wenn auch nur indirekt – deren Führungsgremium mitwählen.
Es gibt solide systemimmanente Gründe dafür, dass die Parteien entstanden sind und fortbestehen. Das Kernproblem liegt in der Summierung der Meinungen beziehungsweise Standpunkte sowie in einer erforderlichen Enge der Kandidatenauswahl. Nicht nur gibt es viele Meinungen zu jedem Thema: Die Anzahl der Kombinationen dieser Meinungen ist um ein Vielfaches größer. Hinzu kommt, dass die Stellungnahmen zu verschiedenen Themen miteinander verträglich sein müssen. Insoweit hätte es den Anschein, als ob es zu einem System mit politischen Parteien keine Alternative gibt.
Dieses Kerndilemma wiederholt sich, wenn sich unser Augenmerk nicht länger auf die politischen Stellungnahmen zu verschiedenen Themen richtet, sondern auch auf die Bestimmung der Vertreter. Die Wählerstimmen müssen sich auf einige wenige Kandidaten konzentrieren, wie unzulänglich diese auch sein mögen, denn da, wo man sich auf einen unter zehn noch einigen kann, gelingt dies unter Tausend kaum noch. Oder es wird weitestgehend nach Bekanntheitsgrad – also Medienwirksamkeit – gewählt.
Ein Parlament, in dem die Vertreter sich mit angemessener Regelmäßigkeit zu Wort melden sollen, kann ferner eine bestimmte Größe nicht übersteigen. Bei fünfhundert Vertretern ist ein solches Parlament gerade noch praktizierbar, bei fünftausend nicht mehr. Durch die Herausbildung einiger weniger politischer Parteien wird es ermöglicht, sowohl die Anzahl der Kandidaten und anschließend die der Vertreter übersichtlich zu halten, als auch in der öffentlichen Debatte die Auswahl der abzustimmenden Standpunkte praxisnah zu begrenzen.
Damit ergeben sich mit der Zeit aber die bekannten Ausartungen. Zum Beispiel konzentriert sich die Aufmerksamkeit auf die Person und die persönliche Ausstrahlung eines jeden möglichen Kandidaten. Bereits der Kandidat für eine Wahlliste muss es möglichst vielen in seiner Partei recht gemacht haben und hat daher zu vielen Themen auf eine eindeutige Meinungsäußerung verzichtet. Am besten gar nicht erst eine Meinung herausbilden beziehungsweise eine möglichst konventionelle oder populäre Position einnehmen. Ist er einmal an die Macht gekommen, weiß er deshalb allerdings zeitweise nicht, was er mit dieser Errungenschaft bewirken will.
Die charakterlichen Qualitäten, die eine sachliche Mitwirkung an politischen Weichenstellungen ermöglichen würden, müssen ferner nicht – vielleicht können sie auch nicht – mit der Beharrlichkeit einhergehen, die einen Wahlsieg am Abschluss eines langwierigen Ausleseprozesses begünstigen. Nicht zuletzt durch die Art der Berichterstattung in den Medien wird die Aufmerksamkeit nicht etwa auf die sachliche Debatte und Fachkompetenz gelenkt, sondern auf die vermuteten Eitelkeiten und das Machtgebaren der Mitspieler.
Das Parteiensystem versetzt nicht nur den nachdenklichen Wähler in eine Zwangsjacke, sondern auch den integren, aufrichtigen Politiker – und ich will ausdrücklich davon ausgehen, dass es solche rechts und links neben den Karrieristen und Profilsüchtigen gibt. Vor diesem Hintergrund entstehen Ungeduld und Ermüdung, und nachher der Rufmord an der Demokratie. Außerdem ein um sich greifender Zynismus.

II. Alternative Strukturen des Konsenses

Viele Gegner des etablierten politischen Systems befürworten den verstärkten Rückgriff auf Volksentscheide. Eine derartige Abkehr von der repräsentativen Demokratie mag dem Anschein nach eine Korrektur darstellen, würde aber bekannte Nachteile in sich bergen. Abgesehen von der Tagespolitik greifen sie aus zwei Gründen zu kurz. Zum einen muss man sich vorab über die Formulierung auf dem Wahlzettel einigen. Sogar bei einfachen Beschlussvorlagen wird dies schnell kontrovers. Zwischen den Zeilen wird immer mehr vermutet, erkannt, verstanden oder missverstanden, als zunächst angenommen. Einige Wähler nehmen den Wahlzettel für bare Münze, während andere die Sache gleich ummünzen. Schließlich kommt der zweite Einwand gegen Volksentscheide zutage, dass nämlich nicht über die Sache auf dem Wahlzettel abgestimmt wird, sondern über andere Themen und, was am schlimmsten ist, über die Vorliebe für oder Abneigung gegen die Führungspersönlichkeiten, die sich zur Sache äußern. Dabei stellt sich heraus, dass subjektiv jeder Wahlberechtigte über ein anderes Anliegen abstimmt. Und somit wird erst recht nichts klargestellt.
Ansonsten mag man sich auf eine alternative Tradition der volksnahen Entscheidungsfindung besinnen. Dazu gehört – insbesondere in der angelsächsischen Welt – die juristische Urteilsbildung durch Geschworenengerichte. Die Bürger werden nach Zufallsprinzip ausgewählt und verpflichtet, über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten zu befinden. Nicht jeder kommt für die Aufnahme in ein Geschworenengericht in Frage, und die Anzahl der Geschworenen ist begrenzt. Die Eingrenzung und Begrenzung sind wesentlicher, als es zunächst erscheinen mag. So kann sich jedes Mitglied in einem kleinen Gremium sicher sein, dass seine Stimme zählt: Somit muss diese umso gewissenhafter überlegt sein.
Dieses Prinzip der Entscheidungsfindung durch eine zufällig getroffene Auslese an Bürgern ließe sich auf viele Bereiche außerhalb der gerichtlichen Prozessführung ausdehnen. Die betreffenden Bürger könnten beschrieben werden als die Klasse der Personen, die auch sonst Verantwortung nachweislich – wenn mitunter auch sehr unterschiedlich – übernehmen. Sie können reich oder arm, mit oder ohne Festanstellung, Berufsabschluss oder feste Einkommen sein. Es handelt sich aber jeweils um Personen, die sich so oder so im Leben als integer bewiesen haben. Das letzte Kriterium dürfte bei nur wenigen Geschäftsjongleuren zutreffen.
Wir mögen uns schließlich auf die Struktur des gesellschaftlichen Bereichs besinnen, dem wir unseren Wohlstand am stärksten verdanken. Die technischen und theoretischen Erkenntnisse der Naturwissenschaften wurden und werden nicht durch demokratische Abstimmungen erklärt, aber auch nicht autoritär. Eine Voraussetzung für diese Erkenntnisse ist wohl eine Diskussionskultur, bei der aber nicht jeder gleichberechtigt ist. Die Strukturen der Wissensbildung sind auch nicht beziehungsweise nicht vorwiegend formell: eine Kernkomponente ist die peer review, also die Begutachtung neuer Befunde durch andere Eingeweihte des entsprechenden Fachbereichs. Dabei sind nicht alle vom Fach, die mit entscheiden, sondern erst einmal einige wenige, die letztlich nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. Später erst bildet sich langsam ein Konsens heraus und zwar unter denjenigen, die sich mit der Sache befassen. Es kann nicht jeder – und sei er noch so schlau, fleißig und einflussreich – über jede Sache mit entscheiden.
Diese beiden Traditionen – das Geschworenengericht und die Wissenschaft – geben uns Anschauungsmaterial (mehr nicht!) – wie wir den politischen Entscheidungsprozess anders gestalten könnten.
Die große Herausforderung für jegliche radikale Neugestaltung auf Gesellschaftsebene ist nicht so sehr ihr eigener Sinn oder Unsinn, sondern der Weg des Wandels. Denn die Trägheit von jedem real existierenden Unsinn bleibt in aller Regel überwältigend und erdrückend: jedenfalls bis hin zu der Krise, die alles kippen kann. Wenn mal eine kommt, unverhofft, wie im Jahre 1989 oder um ein Haar bei den Zerrüttungen in der Finanzwelt im Jahre 2008, müssen Konzepte und Alternativen ausgearbeitet vorliegen.
Radikaler Wandel ist aber auch ohne Umsturz möglich: Er kann zwar nicht ganz langsam, mag aber immerhin gemessenen Schrittes vorangehen. Dafür ist das Konzept der Klasse Verantwortung ebenfalls geeignet, denn es lassen sich bestimmte Elemente in Teilbereichen umsetzen, ohne dass das ganze Kartenhaus wackelt. Es wären zudem Szenarien denkbar, in denen von engagierten Bürgern Schatteninstitutionen errichtet und gepflegt werden, die die Praxis der etablierten Instanzen in Frage stellen und die Praktizierbarkeit von Alternativen unter Beweis stellen.

III. Allgemeine Überlegungen vorab

Es ist nicht erforderlich noch ist es wünschenswert, für sämtliche Entscheidungskonflikte von vornherein ein Verfahren oder eine Entscheidungshierarchie festzulegen. Das wäre auch nicht im Sinne einer offenen Gesellschaft. Natürlich muss aber wohl für die meisten Entscheidungskonflikte ein Verfahren festgelegt werden, wie doch ausreichender Konsens absehbar zu erreichen ist.
Diese Ansätze sind jeweils ad hoc: Sie sind nicht für die Ewigkeit gedacht, aber für ein paar Generationen schon. Jedes System – und sei es noch so solide und durchdacht – nutzt sich mit der Zeit ab. Die Schlauen und die Opportunisten finden nach und nach heraus, wie es rechtlich untergraben oder umgangen werden kann, und in aller Regel dulden die braven Gesetzestreuen diesen Missbrauch ewig lange. Dadurch sind wir auch da gelandet, wo wir uns gegenwärtig befinden.
Man kann nie von vornherein mit Sicherheit wissen, wie ein System in der Praxis umgesetzt wird. Vieles hängt von den beteiligten Menschen ab, und auch bei gutem Willen haben diese es häufig schwer, eine mitgebrachte Belastung gedanklich zu überwinden. Je nachdem kann sich ein Schema günstiger als gedacht oder aber als reparaturanfällig erweisen. Trotzdem muss man auf etliche Eventualitäten bedacht sein: Bloß sollte man sich davor hüten, sämtliche Dilemmas vor ihrer Zeit im Detail lösen zu wollen. Ferner darf das System nicht so kompliziert sein, dass seine Grundzüge vor vielen Bürgern verborgen bleiben. Es gilt das Gebot der Übersichtlichkeit, zumindest die groben Züge müssen für jeden halbwegs Gebildeten nachvollziehbar sein.
Über Feineinstellungen lässt sich lange debattieren, und später finden sich zur Korrektur ausreichend junge Verfassungsjuristen, Politikwissenschaftler und – mit etwas Glück – besonnene Bürger aus anderen Sparten. Hier geht es vorerst um den Abschied von den Verkrustungen des Parteiensystems und den Sprung in eine andere Art demokratischen Denkens.
Ein übergreifender Grundsatz noch: Für jede Machtinstanz muss es eine andersgeartete (asymmetrische) Machtinstanz geben. Jede Machtinstanz müsste sich auf ihre Kompetenzen beschränken. Es gilt das Prinzip der Gewaltenteilung: nicht nur zwischen Parlament, Exekutive und Rechtsordnung, sondern an vielen weiteren Stellen auch. Das ist ein Gebot der Moderne, das auf den französischen Aufklärer Montesquieu zurückgeführt wird und uns unter anderem aus der Verfassung der USA als „Checks and Balances“ bekannt ist. In vielerlei Gestalt kann sich die Gegenmacht so ausdrücken, dass sie mit einem erweiterten Zeithorizont arbeitet. Da vieles von der integren Urteilskraft von Entscheidungspersonen abhängt, kann es ferner der Fall sein, dass später diese Personen nicht wegen einzelner Fehlurteile belangt werden, sondern aufgrund von Verfehlungen in ihrer allgemeinen Gesinnung.
Hinter dem Grundsatz von Checks & Balances steht die Überlegung, es gelte überhaupt unnötige Machtkonzentrationen zu vermeiden. Auf lange Sicht verdirbt erfahrungsgemäß der Besitz von Macht meistens nicht nur die Seele, sondern alle und alles ringsum. Es muss also der Macht immer wieder ein Strich durch die Rechnung gemacht werden. Unwidersprochen darf sie nicht lange in gleichen Händen ruhen.

IV. Fachparlamente (bereichsspezifische Räte)

Das hiesige Konzept sieht die Errichtung von getrennten Fachparlamenten vor, die sich mit vorgegebenen Themenbereichen befassen und mit einfacher Mehrheit entsprechende Gesetzesentwürfe verabschieden. Es könnten nach und nach Fachparlamente für die folgenden Bereiche entstehen:
· Infrastruktur (darunter Energieversorgung, Verkehrswesen, Umwelt, Telekommunikation)
· Steuererhebung (also nicht die Ausgabenpolitik, sondern lediglich die Gestaltung und Höhe der verschiedenen Steuerarten)
· Außenpolitik und Verteidigung
· Bildungswesen und Kultur
· Ethische Fragen (darunter Dilemmas um den Beginn und das Ende des Lebens, Schutz und Abgrenzung des Privatbereichs und Fragen der Selbstbestimmung, Rede- und Informationsfreiheit)
· und einige wenige mehr (zum Beispiel: Gesundheitswesen, Verteilung der Staatsausgaben, Justiz & Innenpolitik).

Ist einmal ein Gesetzesentwurf von dem zuständigen Fachparlament verabschiedet worden, müsste er von anderen eventuell betroffenen Fachparlamenten geprüft und von einem Universalparlament gebilligt werden. Ein übergeordnetes Parlament könnte den Beschluss des initiierenden Fachparlaments (beispielsweise mit Zweidrittelmehrheit) eventuell kippen. Somit wäre eine Kontrollinstanz vorhanden, wie derzeit bei einer zweiten Kammer. Natürlich könnte man daneben für weittragende Konflikte, bei denen sich sonst kein Konsens abzeichnet, als letzte Instanz noch immer Volksbefragungen durchführen.
Es wäre möglich, ein solches System in Etappen einzuführen. So könnte der Beginn darin bestehen, ein demokratisch gewähltes Fachparlament für ethische Fragen zu errichten. Und sollten die Verfassungsjuristen, der autoritär anmutende Ethikrat oder eher die Politiker der Stunde sich dagegen sträuben, so wäre denkbar, in Kürze ein Schatten-Fachparlament ohne staatsrechtlich anerkannte Wahlen, dafür aber mit moralischer Autorität, zu errichten. Zu einem solchen Schritt könnte man die Kirchen und ähnliche Institutionen zur Mitwirkung gewinnen. Dafür muss man kein Freund der Religion sein, nur ein Freund der demokratischen Willensbildung.

V. Die Bildung einer Politischen Klasse

Wir brauchen, wir bräuchten – so das vielleicht überraschende Plädoyer hier – wenn schon keine Parteien, dann doch eine formelle politische Klasse. Diese haben wir so zurzeit nicht, wenn wir auch leider eine informelle Klasse der politisch Einflussreichen und Prominenten kennen. Eine neugeprägte politische Klasse dürfte sich nicht – so die Vorstellung hier – auf die zahlenmäßig eher kleine Gruppe der Volksvertreter beschränken, sondern sie müsste sich aus allen zusammensetzen, die nachweislich eine bedeutende Gefolgschaft in der Bevölkerung genießen. Das könnte folgendermaßen aussehen:
Erste Runde
Jeder darf sich normalerweise zur Wahl stellen, braucht aber vorab eine bestimmte Anzahl an Unterstützern (Mitzeichner, Befürworter). So ist es hier und jetzt und sonst überall, wo halbwegs freie Wahlen stattfinden.
Zweite Runde
Es finden nationale Wahlen à la carte statt, nach den Prinzipien der Fuzzy Democracy. Das heißt: Jeder Kandidat muss eine vorbestimmte Anzahl an Stimmen erreichen, gleichgültig, ob er diese direkt oder indirekt gewinnt. Indirekte Stimmen erhält man durch Übertragung von ähnlich gesinnten Kandidaten, die nur wenige Stimmen gewonnen haben oder auch von solchen, die die Schwellgrenze an Stimmen überschreiten. Wählen à la carte läuft unter Einsatz der Elektronik, ohne Parteilisten, und ohne örtliche oder regionale Beschränkungen.
Dritter Runde
Man könnte es dabei belassen. Die Gewählten würden in das entsprechende Parlament einziehen. Es gibt aber eine denkbare Verfeinerung. Denn aus diesen Gewählten sollte normalerweise eine Regierung (Exekutive) gebildet werden. Es werden außerdem Menschen für weitere Aufgaben im Staat benötigt. Auch diese sollten eine demokratische Berechtigung vorweisen können, also nachvollziehbar und nicht willkürlich – etwa als Freundschaftsdient oder aufgrund von Beziehungen – ernannt werden.
Um jeglichem Versuch einer Manipulation (etwa mit Strohmännern) zu vereiteln, könnte man unter den erfolgreichen Kandidaten eine Zufallsbestimmung dergestalt vorschreiben, dass nicht alle ins jeweilige Parlament einziehen, das aus praktischen Gründen zahlenmäßig übersichtlich bleiben soll. Diejenigen, die außen vor sind, würden dann für weitere staatliche Aufgaben zur Verfügung stehen. Man könnte noch eine Regelung einführen, dass nur diese von Lobbyisten angesprochen werden dürfen. Somit könnte man die Belange der Lobbyisten filtern und unzulässige Einflussnahmen minimieren. Dies würde im Übrigen die sinnvolle Arbeit und den Ruf von anständigen Lobbyisten unter dem Strich verstärken.
Alle erfolgreichen Kandidaten gehörten somit zur Politischen Klasse, wären aber nicht unbedingt stimmberechtigte Mitglieder eines Parlaments. Sie stünden als Ersatzmitglieder (das heißt, bei Ausfall eines Parlamentsmitglieds wegen Krankheit, Tod oder sonst) zur Verfügung und wären im Allgemeinen verpflichtet, sich für den Einsatz an anderer Stelle im Staatswesen (zum Beispiel als Berater oder Regierungsmitglied) umfassend informiert bereitzuhalten (eine bedeutende Nebenbeschäftigung wäre ausgeschlossen). Es dürfte also niemand eine politische Funktion ohne Rückhalt in der Wählerschaft ausüben.

Letzte Verfeinerungen

Viele Wähler könnten sich für einen Kandidaten entscheiden, der dann doch außen vor bleibt, da er durch die Zufallsauslese leer ausgeht und vielleicht nicht einmal einen Regierungsposten erntet. Müssen sie sich damit abfinden, aus Pech keine Vertreterstimme (keine unmittelbare Einflussnahme) zu haben? Außerdem könnten Wähler, die ihre Aufgabe ernst nehmen, es schwer haben, zwischen zwei oder gar vier Kandidaten zu wählen, die sie mühsam auserkoren haben. Man sollte nach den hiesigen Vorstellungen zwar keine Zweitstimme – also untergeordnete Stimme – haben, jedoch spricht im elektronischen Zeitalter nichts dagegen, dass man mehrere gleichberechtigte Stimmen haben sollte, zum Beispiel vier. Eine Zusammenlegung von Stimmen (also mehrere Stimmen für einen einzelnen Kandidaten) dürfte allerdings nicht zulässig sein, da dann die Vermutung naheliegt, dass die Stimmen unüberlegt vergeben werden. Stimmberechtigte, die sich nicht ein wenig Mühe geben möchten, wären damit benachteiligt, denn sie hätten weniger Einfluss auf die Zusammensetzung der Vertretung als Wähler, die die Sache ernst nehmen; und genau so sollte es sein. Es muss im Übrigen nicht jeder – auch nicht jeder anständige Mitbürger – eine politische Meinung haben, oder zu allen Themen eine Meinung. Eine gute Gesellschaft besteht aus Menschen mit sehr unterschiedlichem Blick auf die Welt, und keiner kann alles sehen oder sich um alles Sorgen machen. Lieber sollten die Menschen, die sich dazu berufen fühlen, sich engagieren, und zwar ohne dass ihnen durch schlecht Informierte und populistische Launen ständig ein Strich durch die Rechnung gemacht wird. Somit wäre Außenwerbung zu ächten. Die Höhe der Wahlbeteiligung sagt an und für sich nichts über die Qualität der Ergebnisse aus.
Um zu verhindern, dass ungebührend viele Stimmen sich auf einen einzelnen Kandidaten konzentrieren und ihm somit übermäßige Macht in die Hand gegeben wird, wäre die Einrichtung einer umgekehrten Schwellenklausel in Höhe von fünf oder drei Prozent denkbar. Stimmen über diese Schwelle hinaus würden nicht zählen. Darauf würde die elektronische Wahlmaschine auch hinweisen.